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   VG Berlin, 11.11.2010 - 10 A 281.08   

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https://dejure.org/2010,33039
VG Berlin, 11.11.2010 - 10 A 281.08 (https://dejure.org/2010,33039)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.11.2010 - 10 A 281.08 (https://dejure.org/2010,33039)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. November 2010 - 10 A 281.08 (https://dejure.org/2010,33039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 6 Abs 3 EUV, Art 16 Abs 3 EGRL 87/2003, Art 16 Abs 4 EGRL 87/2003, § 6 Abs 1 TEHG, § 17 TEHG
    Treibhausgas-Emissionshandel - Sanktionierung wegen Verletzung der Abgabepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-210/00

    Käserei Champignon Hofmeister

    Auszug aus VG Berlin, 11.11.2010 - 10 A 281.08
    Ungeachtet dessen, ob es sich bei der Sanktion nach Maßgabe dieser Regelungen um eine solche mit strafrechtlichem Charakter handelt oder aber um eine präventiv wirkende sog. ?Verwaltungssanktion', muss sie im Einklang mit dem - zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrecht gehörenden - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stehen und darf das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot nicht verletzen (vgl. hierzu etwa EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002 - C-210/00 - Hofmeister - Slg. 2002 S. 1-06453 Rn. 59 ff. und 71 ff.; nunmehr Art. 6 Abs. 4 EUV und hierzu Geiger, in: Geiger/Khan/Kotzur, EUV - AEUV, 5. Aufl., Art. 6 EUV Rn. 23 ff. m. w. Nw.; vgl. auch den Erwägungsgrund 12 der EH-RL).

    Nach dem unionsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss eine Maßnahme geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen, darf nicht über das unbedingt Notwendige hinausgehen und muss im Hinblick auf den verfolgten Zweck tragbar sein (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002, a. a. O. Rn. 59; Geiger, a. a. O. Rn. 41 m. w. Nw. zur Rspr. des EuGH).

    Nach dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot dürfen vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern die Differenzierung bzw. Gleichbehandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (EuGH, Urteil vom 11. Juli 2002, a. a. O. Rn. 71; Geiger, a. a. O. Rn. 33 m. w. Nw. zur Rspr. des EuGH).

  • VG Berlin, 11.06.2010 - 10 K 130.09

    Ordnungsgemäße Ermittlung der Emissionen und Entstehung der Zahlungspflicht

    Auszug aus VG Berlin, 11.11.2010 - 10 A 281.08
    Wie die Kammer in ihren Urteilen vom 28. Mai 2010 (VG 10 K 39.09 und VG 10 K 130.09) bereits ausgeführt hat, scheidet die Festsetzung einer Zahlungspflicht nach § 18 Abs. 1 Satz 1 TEHG aus, sofern der Verantwortliche bis zum 30. April eines Jahres eine Anzahl von Berechtigungen an die Beklagte abgegeben hat, die der Menge der im - vom Sachverständigen als zufriedenstellend bewerteten - Emissionsbericht nach § 5 Abs. 1 und Abs. 3 TEHG für das Vorjahr ausgewiesenen Kohlendioxidemissionen entspricht.

    Die Beklagte sieht sich jedoch auch in derartigen Fällen dazu berechtigt an, eine Sanktion nach § 18 Abs. 1 Satz 1 TEHG zu verhängen (vgl. etwa die den Verfahren VG 10 K 39.09, 10 K 75.09 und 10 K 130.09 zugrunde liegenden Sachverhalte), was nach Auffassung der Kammer zu unvertretbaren Ergebnissen führt.

  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

    Auszug aus VG Berlin, 11.11.2010 - 10 A 281.08
    Auch die Zinsforderung ist aus § 291 i. V. m. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB begründet (zur Anwendbarkeit dieser Regelungen im Verwaltungsprozess vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 11 C 22/94 - BVerwGE 99, 53 ff.).
  • BVerfG, 13.03.2007 - 1 BvF 1/05

    Treibhausgas-Emissionsberechtigungen

    Auszug aus VG Berlin, 11.11.2010 - 10 A 281.08
    Soweit die Regelung des § 18 Abs. 1 TEHG in ihrem Anwendungsbereich über denjenigen des Art. 16 Abs. 3 und 4 EH-RL hinausgehen würde, müsste sie sich unmittelbar am in Art. 20 Abs. 1 GG und den Grundrechten des Grundgesetzes verbürgten (hierzu etwa Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG, 10. Aufl., Art. 20 Rn. 80 ff. m. w. Nw. zur Rspr. des BVerfG) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie am Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG messen lassen, da es sich insoweit nicht um die Umsetzung einer zwingenden unionsrechtlichen Vorgabe handeln würde (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 13. März 2007 - 1 BvF 1/05 - BVerfGE 118, 79, 95 m. w. Nw.).
  • BVerwG, 06.07.2007 - 8 B 51.07

    Einordnung Divergenzrüge zugleich als Verfahrensrüge; Hinderung des Klägers durch

    Auszug aus VG Berlin, 11.11.2010 - 10 A 281.08
    Herkömmlich entspricht der Begriff der höheren Gewalt dem Begriff der "Naturereignisse und andere unabwendbare Zufälle" in § 233 Abs. 1 Zivilprozessordnung a. F. (BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 2007 - BVerwG 8 B 51/07 -, Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 19; hier zit. nach juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2011 - 12 B 19.10

    Emissionshandelsrecht: Festsetzung einer Zahlungspflicht; Verletzung der

    Zu Recht ist bereits das Verwaltungsgericht in seinen nachfolgenden Entscheidungen, die auf dem hier angegriffenen Urteil aufbauen (vgl. u.a. Urteil vom 11. November 2010 - VG 10 A 281.08 - juris), davon ausgegangen, dass sowohl die Richtlinie selbst als auch die Begründung des Richtlinienentwurfs der Kommission (KOM (2001) 581 endgültig) für eine quantitative Konkretisierung der Abgabepflicht auf die im geprüften Emissionsbericht ausgewiesenen Gesamtemissionen spricht.
  • VG Berlin, 19.11.2010 - 10 A 278.08

    Treibhausgas-Emissionshandel - Sanktionierung wegen Verletzung der Abgabepflicht

    Zugleich entwertet die Beklagte jedoch das Testat des Sachverständigen und setzt den Anlagenbetreiber dem Risiko aus, bei einer etwaigen Klärung des Streitpunktes zu seinen Lasten nicht nur eine weitere Anzahl von Berechtigungen abgeben zu müssen, sondern im Umfang dieser Berechtigungen mit einer Sanktion nach § 18 Abs. 1 Satz 1 TEHG belegt zu werden (vgl. neben dem hiesigen Verfahren auch den dem Verfahren VG 10 A 281.08 zugrunde liegenden Fall, in dem die Beklagte von Beginn an einen Berichtsfehler annahm, dem Sachverständigen aber gleichwohl empfahl, das Testat - unter Vorbehalt - zu erteilen).
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